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Landwirtschaftliche Buchstelle
Bei dem Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Der Sachkundenachweis erfordert Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft.
Über unsere Standardleistungen hinaus bieten wir als „Landwirtschaftliche Buchstelle“ eine umfassende Beratung für Land- und Forstwirte an. Wir beraten Sie u. a. auch bei Fragestellungen zu folgenden Themen:
- Fördermaßnahmen (KfW, etc.)
- Steuererklärungen nach § 13a EStG
- Beratung bezüglich der Vor- und Nachteile einer Option zur Umsatzsteuer
- Beratung bezüglich Gründung von Gesellschaften (GbR, KG, GmbH)
- Höferecht (Hofnachfolge, Betriebsübergabe)

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